Die ambulante Badekur ist wieder möglich!!!

Ambulante Kuren finden in staatlich anerkannten Kurorten statt - deshalb bezeichnet man sie umgangssprachlich auch als "Badekuren".

Die Kur

Unter Kur fallen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Also Maßnahmen, die Ihre Gesundheit erhalten oder diese wiederherstellen sollen. Inwieweit Ihre Krankenkasse Zuzahlungen zu den unterschiedlichsten Formen der Kur leistet, können Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse abklären. Wir wünschen gute Gesundheit!

Ambulante Badekur

Ambulante Vorsorgeleistung steht Ihnen als Versicherter offen, wenn eine stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig ist, ein komplexes Therapieprogramm Ihrer Gesundheit jedoch förderlich ist. Diese Maßnahme wird oft auch als „offene oder ambulante Badekur“ bezeichnet.

Bei der ambulanten Badekur können Sie Ihren Kurort, die Unterkunft und den Badearzt frei wählen. Diese Kurform können Sie alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Bei medizinischer Notwendigkeit teilweise auch öfter.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen sowie 90 % der Kurmittelkosten, d.h. der Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet.

Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von bis zu 16,- Euro pro Tag gewähren. Dies klären Sie idealerweise im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.

Der Weg zur Kur

Sie haben als gesetzlich Versicherter Anspruch auf Kur, sobald die Behandlung medizinisch begründet ist. Wie der Weg zu einer Kur aussieht, darüber geben Ihnen Ihre Krankenkasse Auskunft – denn jeder Kurantrag ist individuell.